Drehgenehmigungen

Ton- und Bildaufnahmen in schulischen Anlagen und Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig

Die Drehgenehmigung ist vor allem bei den Schulleitungen vor Ort einzuholen. Diese üben bei Aufnahmen, die auf dem Schulgelände erfolgen, das Hausrecht für den jeweiligen Schulträger aus. 

Da Schulleitungen vor einem Dreh auch noch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ggfs. der Schüler:innen einholen müssen, sollte immer ein zeitlicher Vorlauf eingeplant werden.

Bitte beachten Sie: Die genauen Regelungen stehen im Schulgesetz bzw. in der Schulordnung des jeweiligen Bundeslandes. Einen guten Überblick über die einzelnen Schulgesetze der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bietet die Kultusministerkonferenz (KMK).

Gerne können Sie im Einzelfall auch den jeweiligen VBE-Landesverband kontaktieren, um an Schulen und Ansprechpersonen vor Ort vermittelt zu werden.